Was kostet ein Fachanwalt für Strafrecht? Antwort am selben Tag!

Transparente Kosteneinschätzung binnen weniger Stunden. Keine versteckten Kosten, faire Abrechnung.

★★★★★ "... sehr fair in Kostenfragen"

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Nach Absenden des Formulars melde ich mich binnen 24 Stunden mit einer Preisauskunft. Für Sie kostenlos und unverbindlich.

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Transparenz schafft Vertrauen

Was kostet ein Fachanwalt für Strafrecht? – Kosteneinschätzung binnen weniger Stunden

Wie viel kostet meine Verteidigung? Zahlt die Rechtsschutzversicherung? Gibt es versteckte Kosten? Kann ich in Raten zahlen? Bekomme ich einen Pflichtverteidiger? Ist ein Fachanwalt teurer als ein "normaler" Anwalt?

Ein Strafverfahren ist belastend genug – da sollten Sie sich nicht auch noch Sorgen über die Kosten machen müssen. Als Fachanwalt für Strafrecht mit über 20 Jahren Erfahrung weiß ich: Nur wer die Kosten kennt, kann eine fundierte Entscheidung treffen. Deshalb erhalten Sie von mir klare Informationen zu den Kosten – schnell, fair und transparent. So wissen Sie von Anfang an, was auf Sie zukommt.

  • Kosteneinschätzung binnen weniger Stunden – keine tagelangen Wartezeiten
  • 20+ Jahre Erfahrung – Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht
  • Transparente Kosten – keine bösen Überraschungen
  • Faire Zahlungsmöglichkeiten – Ratenzahlung nach Vereinbarung
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Jahre Berufserfahrung
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Strafrechtsfälle
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Kosteninformationen sofort

Sie erhalten binnen weniger Stunden verbindliche Infos zu den Kosten. Klar, transparent und ohne Kleingedrucktes – so können Sie in Ruhe entscheiden.

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Faire Abrechnung

Abrechnung nach RVG oder transparente Pauschalvereinbarung. Wir entscheiden, was für Ihr Verfahren passt. Fair und transparent.

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Individuelle Lösungen

Pflichtverteidigung beantragen? Rechtsschutz prüfen? Ratenvereinbarung? Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer Situation passt. Geld sollte kein Hindernis für gute Verteidigung sein.

Ihre Kostenanfrage

6 gute Gründe für eine Kostenschätzung

Sofort Klarheit

Kostenschätzung am selben Tag. Keine langen Wartezeiten.

Flexibel erreichbar

Sie wählen: WhatsApp, Telefon oder E-Mail - ganz wie es passt.

Völlig unverbindlich

Informieren ohne Verpflichtung. Sie behalten die Kontrolle.

Alles inklusive

Gesamtkosten auf einen Blick - keine versteckten Posten.

Maßgeschneidert

Individuelle Berechnung für Ihren Fall, konkrete Erläuterung der Kosten.

Ratenzahlung möglich

Flexible Zahlungsmodelle bei größeren Verfahren.

Fachanwalt für Strafrecht – Kosten klar kommuniziert

Transparenz schafft Vertrauen – das ist meine Überzeugung seit über 20 Jahren Strafverteidigung.

Mein Name ist Albrecht Popken. Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht weiß ich, wie belastend ein Strafverfahren sein kann. Die Unsicherheit über die Kosten sollte nicht noch zusätzlich belasten. Deshalb erhalten Sie von mir einen klaren Kostenvoranschlag noch am selben Tag.

So arbeite ich für Sie:

  • Kostenvoranschlag am selben Tag – Sie wissen schnell, woran Sie sind
  • Transparente Abrechnung nach RVG oder individueller Vereinbarung
  • Alle Kosten im Blick – Auslagen und Nebenkosten werden vorher besprochen
  • Flexible Zahlungsmodelle – Ratenzahlungen nach Vereinbarung möglich

Ich verteidige schwerpunktmäßig im Verkehrsstrafrecht und Allgemeinen Strafrecht. Dabei ist mir wichtig: Sie sollen sich voll auf Ihre Verteidigung konzentrieren können. Die Kostenfrage klären wir gleich zu Beginn – fair und transparent.

Rechtsanwalt Albrecht Popken - Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Was meine Mandanten sagen

Bewertungen meiner Mandanten auf anwalt.de

Ermittlungsverfahren Strafrecht (eingestellt)

Der Kontakt war 1A: rasch, freundlich, kompetent, hilfsbereit und sehr fair in Kostenfragen.

Verteidigung Verkehrsunfallflucht

Unkomplizierter Kontakt, schnelle Einschätzung der Lage, transparente Kostenübersicht und sehr gutes Ergebnis.

Regressforderung nach Verkehrsunfallflucht

Herr Popken hat mich in einer Regressangelegenheit vertreten. Die Kosten wurden von Anfang an klar benannt, es gab keine unangenehmen Überraschungen. Nach Zahlung des Honorars hat er sich erfolgreich um alles gekümmert.

Verkehrsunfallflucht

Sehr freundlicher und kompetenter Anwalt. Klare Worte zu Kosten und möglicher Erstattung durch die Versicherung. Das Verfahren verlief positiv für mich aus. Recht herzlichen Dank im Voraus, Herr Popken.

Erstberatung Strafbefehl § 142 StGB

Ohne lange Wartezeit einen Termin erhalten und alle Fragen beantwortet. Zum Preis einer Erstberatung absolut empfehlenswert.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Schnelle Rückmeldung, transparente Darstellung der Optionen und klarer Überblick über den gesamten Prozess und den Kostenrahmen.

Strafbefehl wegen Verkehrsunfallflucht

Ich habe mich durchgehend gut beraten gefühlt. Absolut faire Preise. Absolut zu empfehlen!

Verteidigung gegen Beleidigungsvorwurf

Kompakt zusammengefasst: Sehr kompetent, aber auch lebenspraktisch naher Anwalt. Die Kosten wurden offen kommuniziert und waren angemessen.

Strafbefehl wegen BtMG-Verstoß

Herr Popken legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und erklärte mir transparent alle Gebühren. Die Landeskasse hat die kompletten Kosten übernommen.

Strafbefehl wegen Verkehrsunfallflucht

Ich wurde von Anfang an umfassend beraten. Die Abrechnung war fair und nachvollziehbar. Herr RA Popken kann ein Vorbild für viele Rechtsanwälte sein!

Erstberatung zum Regress

Umfangreiche Erstberatung, Preis-Leistungs-Verhältnis top. Ich kann Herrn RA Popken uneingeschränkt weiterempfehlen.

Perfekte Wahl bei Verkehrsangelegenheiten

Herr Popken hat mir schnell geholfen und dabei die Kosten stets im Blick behalten, was man nicht von allen Anwälten behaupten kann. Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen.

Strafbefehl wegen Beleidigung

Stets erreichbar, alle Fragen geklärt, Gebühren transparent erklärt. Durch die Vertretung von Herrn Popken erreichten wir vor Gericht die Einstellung.

Sehr engagiert und zuverlässig!

Vom ersten Kontakt an überzeugend: zügige Bearbeitung, klare Kostenaufstellung, hervorragendes Ergebnis. Ich wünsche ihm und seinem Team weiterhin viel Erfolg und Gesundheit.

Verteidigung Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung

Herr Popken hat es geschafft, das Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung zur Einstellung zu bringen. Seine Honorargestaltung war fair und nachvollziehbar. Nur zu empfehlen!

Was kostet ein Fachanwalt?

Transparenz schafft Vertrauen

Keine Vorstellung von den Anwaltskosten

Die meisten Menschen haben keine genaue Vorstellung davon, was ein Strafverteidiger kostet. Diese Ungewissheit führt zu zwei extremen Reaktionen: Entweder sie scheuen den Gang zum Anwalt komplett – aus Angst vor unkalkulierbaren Kosten. Oder sie akzeptieren das erste Angebot, das ihnen gemacht wird.

Das Problem: Ohne Vergleichsmöglichkeiten können Sie nicht beurteilen, ob ein Angebot fair ist.

Gerade im Strafrecht, wo schnelles Handeln oft entscheidend ist, führt diese Ungewissheit zu übereilten Entscheidungen.

Hilflos im Strafverfahren oder überteuerte Verteidigung

Ohne klare Kostenvorstellung treffen Sie suboptimale Entscheidungen: Entweder Sie verzichten ganz auf anwaltliche Hilfe und fühlen sich dem Strafverfahren hilflos ausgeliefert. Oder Sie zahlen möglicherweise mehr als angemessen wäre.

Die Konsequenz: Keine Verteidigung aus falscher Sparsamkeit oder überhöhte Kosten aus Unwissen – beides vermeidbar.

Gerade wer sich keine teuren Fehler leisten kann, braucht Transparenz von Anfang an.

Transparenz und Vergleichbarkeit schaffen

Eine einfache Kostenanfrage verschafft Ihnen die nötige Klarheit. Sie erhalten konkrete Zahlen statt vager Vermutungen und können Anwälte, die Sie kontaktieren, vergleichen. So treffen Sie eine informierte Entscheidung statt einer Bauchentscheidung.

Die Lösung: Kostenvoranschlag am selben Tag. Transparente Preise, faire Konditionen, keine Überraschungen.

Mit konkreten Zahlen können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie sich die Verteidigung leisten können und wollen. Transparenz gibt Ihnen die Kontrolle zurück – über Ihre Finanzen und Ihre Verteidigung.

So erhalten Sie Ihren Kostenvoranschlag

Transparente Preise in 4 einfachen Schritten.

1

Anfrage senden

Kurzes Formular ausfüllen: Art des Verfahrens und Ihre Kontaktdaten. Fertig in 2 Minuten.

2

Prüfung Ihres Falls

Ich berechne einen fairen Festpreis für Ihre Verteidigung.

3

Preisauskunft erhalten

Sie erhalten Ihren persönlichen Kostenvoranschlag - klar und verbindlich.

4

In Ruhe entscheiden

Keine Eile, keine Verpflichtung. Sie entscheiden, ob das Angebot für Sie passt.

FAQ zu Anwaltskosten im Strafrecht

Die wichtigsten Fragen zu Kosten und Gebühren - transparent beantwortet.

Eine Erstberatung kostet maximal 190 € zzgl. MwSt. (= 226,10 €). Das ist gesetzlich gedeckelt. Oft rechne ich jedoch nur den tatsächlichen Zeitaufwand ab, was günstiger sein kann.

In dieser Erstberatung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen.

Leider häufig nein. Die meisten Rechtsschutzversicherungen schließen Strafverfahren wegen des "Vorsatzausschlusses" aus – selbst wenn am Ende nur Fahrlässigkeit festgestellt wird. Ausnahme: Verkehrsstrafsachen werden oft übernommen, wenn nur Fahrlässigkeit vorgeworfen wird (z. B. fahrlässige Körperverletzung bei einem Unfall). Fragen Sie mich – ich prüfe das Kleingedruckte gern für Sie.

Nein, Prozesskostenhilfe gibt es für Beschuldigte nicht – das ist ein häufiges Missverständnis. Möglich ist nur eine Pflichtverteidigung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (z. B. bei Haftbefehl oder drohender Freiheitsstrafe). Aber Vorsicht: Die Kosten müssen Sie bei einer Verurteilung zurückzahlen.

Bei einem Freispruch erstattet die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen – das sind die Anwaltskosten nach den gesetzlichen Gebühren (RVG). Wichtig: Haben Sie mit Ihrem Anwalt ein höheres Honorar vereinbart, bekommen Sie nur die Regelgebühren erstattet; die Differenz tragen Sie selbst. Bei einer Einstellung nach § 153a StPO (gegen Auflagen) gibt es keine Erstattung.

Nicht bei mir. Sie erhalten einen klaren Kostenvoranschlag, der alle Gebühren umfasst. Zusätzliche Auslagen wie Fahrtkosten zu auswärtigen Gerichten, Kopien oder Akteneinsicht bespreche ich vorher mit Ihnen. Auch mögliche Zusatzkosten (z. B. wenn ein Gutachten nötig wird) kläre ich transparent ab. Keine Überraschungen – das ist mein Versprechen.

Ja, bei höheren Kosten biete ich individuelle Ratenzahlungen an. Das besprechen wir ganz offen bei der Beauftragung. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die für uns beide passt – ohne dass Sie sich finanziell übernehmen.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) – feste Gebührensätze je nach Verfahrensstadium und Streitwert.
  2. Vergütungsvereinbarung – wir vereinbaren ein Pauschalhonorar, das oft planbarer ist.

Ich erkläre Ihnen beide Varianten, und wir entscheiden gemeinsam, was für Ihren Fall besser passt.

Die gesetzlichen Gebühren sind identisch! Der Unterschied liegt woanders: Fachanwälte sind spezialisiert und lassen sich diese Spezialisierung manchmal bezahlen. Das kann im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung, aber auch bei Abrechnung nach dem RVG berücksichtigt werden. Gern erkläre ich Ihnen die Einzelheiten.

Das kommt darauf an: Je früher die Einstellung, desto günstiger. Typisch sind 500–1.500 € für eine Einstellung im Ermittlungsverfahren. Aber es kommt auf den Einzelfall an!

Nein. Üblich ist ein Vorschuss bei Mandatsannahme. Der Rest ist Vereinbarungssache. Wir finden eine Lösung, die zu Ihrem Fall und zu Ihrer finanziellen Situation passt – sprechen Sie mich einfach darauf an.

Wahlverteidiger ist der Anwalt Ihrer Wahl – Sie suchen ihn aus und beauftragen ihn direkt. Die Kosten tragen Sie selbst, haben dafür aber die freie Auswahl und können jemanden nehmen, dem Sie vertrauen und der auf Ihr Rechtsgebiet spezialisiert ist.

Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt, wenn eine Verteidigung nach dem Gesetz notwendig ist (z. B. bei schweren Straftaten). Auch den Pflichtverteidiger können Sie selbst aussuchen. Die Kosten übernimmt zunächst die Staatskasse – aber Achtung: Bei einer Verurteilung müssen Sie diese zurückzahlen!

Wichtig: Auch Ihr Wahlanwalt kann als Pflichtverteidiger bestellt werden. Sprechen Sie mich darauf an, wenn eine Pflichtverteidigung infrage kommt. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Verteidigung.

Eine Kostenanfrage gibt Ihnen Planungssicherheit in einer unsicheren Situation. Sie erfahren:

  • Konkrete Zahlen statt vager Vermutungen – Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommt.
  • Vergleichsmöglichkeiten – mit einem konkreten Angebot können Sie verschiedene Anwälte fair vergleichen.
  • Entscheidungsgrundlage – Sie können in Ruhe überlegen, ob Sie sich die Verteidigung leisten können und wollen.
  • Keine Überraschungen – transparente Preise von Anfang an bedeuten keine bösen Überraschungen am Ende.

Das Beste daran: Die Anfrage ist völlig unverbindlich. Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein und können frei entscheiden. Aus meiner Erfahrung hilft allein das Wissen um die Kosten vielen Mandanten, ruhiger mit ihrer Situation umzugehen.

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Was kostet mein Fall? Kostenschätzung binnen weniger Stunden. Transparente Preise, faire Abrechnung - ohne versteckte Kosten.

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